Sie haben Bedarf an Ermittlungen, Überwachungen, Dokumentationen oder Beobachtungen?
Private Ermittlungen sind legal.
Voraussetzung ist ein berechtigtes oder rechtliches Interesse.
Unter dem berechtigten Interesse versteht man ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage ein gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art (zum Beispiel an der Offenlegung von Informationen oder Quellen). Es ist in der Rechtswissenschaft ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Das berechtigte Interesse stellt die Rechtsgrundlage unserer Arbeit dar.
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